Verkehrsrecht


Gefahrenquelle Straßenverkehr – das Verkehrsrecht

Nach China, den USA und Japan liegt Deutschland seit 2000 auf Platz vier der Staaten mit den meisten Neuzulassungen an Autos weltweit. Kein Wunder, dass der Straßenverkehr hierzulande eine wesentliche Gefahrenquelle ist, sodass Unfälle, Verkehrsdelikte usw. zu unseren häufigen Mandaten zählen. Wir vertreten und beraten in allen wesentlichen Fällen rund ums Verkehrsrecht:

Wenn Sie einen Unfall hatten

Nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Kanzlei Brandmaier für Sie die schnelle Regulierung und Durchsetzung aller Schadensersatzansprüche wie
  • Schadensgutachten
  • Reparatur mit Ersatz der Wertminderung oder Wiederbeschaffungswert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall nach der Schwacke-Liste.

Wir wissen aus Erfahrung: Nach einem Verkehrsunfall übernehmen gegnerische Versicherungen gerne die Schadensregulierung in Eigenregie. Denn so kann die Versicherung Ihres Unfallgegners an einzelnen Schadensposten sparen… Wir schützen Ihre Interessen.

Wenn Sie verletzt wurden

Bei einem Personenschaden vertritt die Kanzlei Brandmaier Ihre Interessen:

  • Wir setzen Ihre Schmerzensgeldforderungen durch und machen den Ersatz von Verdienstausfall geltend.
  • In schweren Fällen regeln wir für Sie eine Unfallrente und den Unterhaltsausfallschaden.

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben

Wie schnell ist es passiert … Eile und Hektik prägen den Alltag auch auf der Straße: Wenn Sie „im Eifer des Gefechts“ zum Beispiel eine „rote Ampel“ überfahren, ein Vorfahrtschild missachtet, die Geschwindigkeit übertreten oder eine andere so genannte Ordnungswidrigkeit begangen haben, berät und vertritt die Kanzlei Brandmaier Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Auch wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, setzen wir uns für Sie ein. Wir vertreten Sie und übernehmen die Verhandlung mit den zuständigen Behörden und vor Gericht.

Wenn Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben

Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sind Straftaten. Auch in diesen Fällen können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Kanzlei Brandmaier wenden.

UNFALL – 5 Tipps, die Ihr Recht sichern

„Der Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung haben abgesehen von Bagatellfällen auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.“ RA Brandmaier
  • Bewahren Sie also Ruhe und einen kühlen Kopf.
  • Fotografieren Sie die Unfallstelle mit den unfallbeteiligten Fahrzeugen in Originalstellung. Formulare finden Sie im Schreibwarenladen oder im Internet.
  • Machen Sie eine Unfallskizze.
  • Lassen Sie den Unfallgegner den Unfallbericht gleich vor Ort unterschreiben.
  • Notieren Sie Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.
  • WICHTIG: Bei größeren Schäden und Personenschäden rufen Sie die Polizei.

Anschrift, Telefon und E-Mail

Rechtsanwalt Stefan Brandmaier
Harztalstraße 7
83714 Miesbach

Telefon 08025 / 992322
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Mobil 0170 / 8964607

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