Arbeitsrecht (Fachanwalt für Arbeitsrecht)


Rund um Arbeit und Angestelltenverhältnis – das Arbeitsrecht

Berufsalltag und menschliches Miteinander in Firmen und Büros bringen vielfach Situationen mit sich, in denen sich ein Rechtsbeistand auszahlt.

Interessant für Sie: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Rechtsanwalt Stefan Brandmaier über umfangreiche Erfahrungen in der Vertretung von Arbeitgebern wie von Arbeitnehmern.

Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses: Der Vertrag

Arbeitsverträge regeln den Inhalt der Beschäftigung, Gehalt, Urlaub, Sonderzahlungen, Geschäftswagen etc. Arbeitgeber müssen eindeutige Formulierungen wählen, damit der Vertrag nicht „streitanfällig“ ist, das heißt: Die wechselseitigen Pflichten sind klar und eindeutig zu regeln.
  • Im Gespräch mit dem Anwalt können Arbeitnehmer strittige oder problematische Klauseln erkennen, die man vor der Unterschrift klären bzw. nachbessern sollte.

Zeugnisse und Hilfen im Fall einer Kündigung

Wer nach einer Kündigung rasch und planvoll handelt, kann oft weiteren Schaden von sich abwenden.

  • Ziehen Sie im Fall einer Kündigung rasch die Kanzlei Brandmaier zu Rate: Denn im Fall einer Kündigung ist nach dem Kündigungsschutzgesetz innerhalb von DREI WOCHEN Klage zum Arbeitsgericht zu erheben, sonst ist die Kündigung rechtswirksam.
  • Für den Neuanfang ist ein qualifiziertes und aussagefähiges Zeugnis sehr wichtig. Rechtsanwalt Brandmaier überprüft Ihr Zeugnis auf versteckte negative Botschaften …
  • Bei einer Aufhebung des Arbeitsvertrages müssen die ordentlichen Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden, weil Ihnen sonst eine Sperre beim Bezug des Arbeitslosengeldes droht. Unterzeichnen Sie daher NIE einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige anwaltliche Beratung.

Beratung von Betriebsräten

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Brandmaier auch Betriebsräte.

Anschrift, Telefon und E-Mail

Rechtsanwalt Stefan Brandmaier
Harztalstraße 7
83714 Miesbach

Telefon 08025 / 992322
Telefax 08025 / 992320

Mobil 0170 / 8964607

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